Die AGB von TobiDu Indoorspielplatz

1. Geltungsbereich

Die AGB von TobiDu Indoorspielplatz. Diese AGB Allgemeinen Geschäftsbeziehungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Besuchern des TOBIDU und dessen Betreiberin, der Kinderland Stuttgart GmbH.

2. Allgemeines zur Benutzung des TOBIDU
Für die Nutzung der Spielgeräte haben wir nachfolgende Regeln aufgestellt, die auch in der Halle am jeweiligen Spielgerät aushängen. Wir bitten Sie, die folgenden Regeln zu lesen, einzuhalten und auch die Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen. Die Regeln dienen der Sicherheit aller Besucher. Eine Nutzung der Spielgeräte darf nur entsprechen ihrer Zweckbestimmungen und unter Einhaltung der Regeln erfolgen. Eine Nutzung außerhalb der Regeln kann zu Verletzungen führen. Die Regeln sind daher einzuhalten und den Anweisungen des Betreibers und seinen Mitarbeitern ist Folge zu leisten.

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse, unseren Informationsblättern sowie unserer Internetseite www.tobidu.de zu entnehmen.

Für Zusatzangebote wie Fahrten mit dem E-Kart, Airhockey oder Plüschautomat wird bei Benutzung ein zusätzliches Entgelt erhoben. Aus der Nichtverfügbarkeit einzelner Spielgeräte können keine Eintrittsminderungen abgeleitet werden. Der Eintrittsnachweis ist während des gesamten Aufenthalts aufzubewahren. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist in unserer Halle erlaubt.

Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.

3. Aufsichtspflicht
Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt, unabhängig von der von uns einzuhaltenden Verkehrssicherungspflicht, den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen/Aufsichtspersonen. Kindern ist daher der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet.
Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall eine Aufsichts- und Betreuungspflicht, auch dann nicht, wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt oder Sonderaktionen- wie basteln- angeboten werden.

4. Benutzung der Spielgeräte
Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten und einzuhalten. Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten, dem Kind/den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten. Bei Verstoß gegen die Nutzungsregelungen der einzelnen Spielgeräte ist es dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ausdrücklich gestattet, Kinder sowie Erwachsene abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In diesen Fällen wird der Eintrittspreis nicht erstattet.

Bei den Inflatables – aufblasbaren Geräten – (Wabbelberg, Hüpfburg) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich auf die Umrandund zu setzen, sich daran hochzuziehen oder daran hochzuspringen. Saltos sind lebensgefährlich und damit streng verboten. Erwachsene dürfen auf den Inflatables aufgrund hoher Verletzungsgefahr nicht zusammen mit Kindern spielen!

An Netzen (z.B. Trampolin) darf nicht hochgeklettert werden.
Die Trampoline dürfen wegen Verletzungsgefahr nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Springen ist nur im unmittelbaren Bereich der Trampolinmitte gestattet. Ebenfalls nicht gestattet ist das Springen von einem Trampolin zum gegenüberliegenden oder benachbarten Trampolin. Saltos sind lebensgefährlich und damit verboten.
Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.

Die Elektro-Karts dürfen von maximal 2 Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden. Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Karts als Box-Autos und das Anschieben der Karts bei laufendem Motor sind streng untersagt. Das Fahren ist nur in ausgewiesener Fahrtrichtung gestattet.

Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bis 3 Jahre bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen von dem Betreiber, seinen Mitarbeitern sowie von Kleinkindeltern aus dem Kleinkindbereich verwiesen werden.

Der Außenbereich darf nur durch die dafür vorgesehene Tür betreten werden. Die Benutzung der Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalls verboten. Das Klettern auf Bäume oder Zäune im Außenbereich ist nicht gestattet.

Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z.B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).

5. Unfall- und Schadensmeldung
Alle Einrichtungen im Tobidu werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sollen unverzüglich nach deren Feststellung der Kinderland Stuttgart GmbH gemeldet werden und werden schriftlich dokumentiert.

6. Haftung
a) Die Kinderland Stuttgart GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) und hierbei begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
b) Vorstehende Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten weder für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.
c) Vorstehende Ziffern 6a und 6b gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Bekleidung
Der Spielbereich sowie die einzelnen Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen ausschließlich mit Stopper-Socken oder Gymnastikschläppchen betreten werden. Ein Betreten des Spielbereichs sowie der einzelnen Spielgeräte mit Schuhen oder barfuß wird nicht gestattet.
Das Tragen bequemer Kleidung wird empfohlen.
Aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind außenliegende Reißverschlüsse oder Knöpfe sowie Kleidung mit Bändern und Kordeln.
Anhänger, Ketten sowie hängende Ohrringe sind aus Sicherheitsgründen abzulegen. Es besteht Verletzungs- und Beschädigungsgefahr.

8. Speisen und Getränke – Rauchen – Alkohol
Wegen unserer eigenen gastronomischen Angebote ist das Mitbringen von Speisen und Getränken, ausgenommen Babynahrung und Geburtstagskuchen im Rahmen von gebuchten Geburtstagsarrangements, zu unterlassen. Davon ausgenommen ist Obst und Babynahrung.
Im Tobidu gilt Kaugummi-Verbot.
Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet. Getränke und Speisen sind ausschließlich in den Sitzbereichen des Gastronomiebereichs zu verzehren. Eine Mitnahme von Glas oder Porzellan/Besteck in den Spielbereich ist nicht gestattet.
Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Ebenfalls verboten ist offenes Feuer wie Kerzen, Wunderkerzen sowie Heliumballons. Zuwiderhandlungen können einen Alarm des Feuer- und Rauch-Frühwarnsystems auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher, es sei denn dieser kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
Alkoholkonsum ist im Tobidu verboten.

9. Kapazitätsgrenze/ Garderobe/ Fundsachen
Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber zu informieren.
Sollten im Tobidu alle Sitzplätze besetzt sein, behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Dies geschieht vor allem aus feuerpolizeilichen Gründen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
Die Mietdauer der Wertschließfächer endet spätestens mit Geschäftsschluss. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Beim Verlust des Schließfachschlüssels wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 25,00 € erhoben, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung zum örtlichen Fundbüro gebracht.

10. Keinen Zutritt haben
Personen mit Hallenverbot.
Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

11 Buchung
11.1 Die Teilnahme an den angebotenen Geburtstagspakete oder Eintritt ist an eine Buchung über das Buchungssystem gebunden. Eine Buchung erfolgt über unserem Buchungsportal auf der Website www.tobidu.de oder Vorort bei Kinderland Stuttgart GmbH und wird via E-Mail bestätigt. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ oder „absenden“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss ab. Vor Absenden der Buchung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit einsehen und ändern. Die AGB kann der Kunde über seinen Browser ausdrucken und speichern. Die darin enthaltene Buchungsnummer fungiert als Ticket. Sollten bei der Versendung der Bestätigungsemail Probleme auftreten, bitten wir Sie unverzüglich Kontakt zu uns aufzunehmen. Spätere Änderungen sind nicht mehr möglich.

11.2 Alle in der Buchung aufgeführten Personen müssen dem Gruppenverantwortlichen vor der Buchung ihre Bevollmächtigung zur Buchung gegeben haben.

11.3 Zum Zeitpunkt der Buchung muss die Person mindestens 18 Jahre alt sein.

11.4 Die Buchungsbestätigung berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der gebuchten Veranstaltung zu dem angegebenen Termin. Die Buchung eines Termins kann ferner mündlich, telefonisch, per SMS, WhatsApp, postalisch, per E-Mail oder dem Kontaktformular auf Internetseiten des Betreibers getätigt werden und ist mit der verbindlichen Terminbestätigung des Veranstalters per SMS, postalisch oder E-Mail für den Kunden verbindlich.

11.5 Kinderland Stuttgart GmbH stellt sicher, dass die Daten der Kunden bzw. der Teilnehmer ohne deren schriftliche Genehmigung an Dritte nicht weitergegeben werden, sofern und soweit dies nicht zur Veranstaltungsdurchführung und Buchungsabrechnung erforderlich ist.

11.6 Kinderland Stuttgart GmbH stellt sicher, dass Kundendaten gemäß den Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt werden.

12 Zahlung
12.1 Eine Buchung verpflichtet zur Bezahlung des gebuchten Event. Es gelten hierbei die auf der Webseite www.tobidu.de zum Zeitpunkt der Buchung genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

12.2 Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung der Buchung: Vorabüberweisung, Zahlung über den Zahlungsdienstleister PayPal, oder per Barzahlung. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten.

12.3 Der Rechnungsbetrag/Anzahlung kann außerdem auch in den Geschäftsräumen von Kinderland Stuttgart GmbH vor Eventbeginn min. 7 Tage vorher in bar Zahlung per EC-/Kreditkarte gezahlt werden.
12.4 Wir erheben bei Buchung eine Anmeldungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro, die bei Stattfinden der Geburtstagsfeier dem letztendlichen Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Bei Nicht-Erscheinen behalten wir uns vor, die Anmeldegebühr aus verwaltungstechnischen Gründen einzubehalten. Gutscheine/Tageskarten sind nicht kombinierbar.

13 Stornierung & Umbuchung
13.1 Kinderland Stuttgart GmbH behält sich das Recht vor, bereits bestätigte Veranstaltungstermine ohne Angabe von Gründen und ohne zeitliche Einschränkungen stornieren bzw. umbuchen zu können. Ist in diesem Fall bereits eine Zahlung getätigt, kann der Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

13.2 Bei dem Verkauf von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber von Kinderland Stuttgart GmbH zustehen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten. Dies gilt ebenso bei der Barzahlung vor Ort. Da es sich um ein Event handelt und die Tische für jede Buchung speziell vorbereitet und geblockt werden, kann Kinderland Stuttgart GmbH in Einzelfällen Terminverschiebungen möglich zu machen; kontaktieren Sie uns dazu bitte umgehend.

13.3 Sie haben die Möglichkeit den Termin bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei umzubuchen. Dazu reicht eine einfache Mail an info@tobidu.de, diese muss von uns rückbestätigt werden.
13.4 Erfolgt eine Stornierung bzw. Umbuchung am Tag der Feier, behält sich Kinderland Stuttgart GmbH das Recht vor, 100% des Anzahlungspreises in Rechnung zu stellen.
13.5 Bei nicht erscheinen, behält sich Kinderland Stuttgart GmbH das Recht vor, 50% des Veranstaltungspreises in Rechnung zu stellen.

14 Gutscheine und Tickets
14 Jeder Gutschein kann nur einmal verwendet werden.
14.1 Pro Kunde kann nur ein Gutschein pro Einkauf eingelöst werden.
14.2 Eine Kombination mit anderen Gutscheinen ist nicht möglich.
14.3 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
14.4 Gutscheine sind nur für eine begrenzte Zeit einlösbar und verlieren ihre Gültigkeit zu dem auf dem Gutschein genannten Datum.
14.5 Die Gutscheine sind gültig für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Tagesende des Kaufdatums.
14.6 Der Preis für einen Gutschein ist per Überweisung oder PayPal fällig, erst nach Eingang der Bezahlung wird der Gutschein versandt.
14.7 Erworbene Gutscheine, in denen ein Gegenwert in Form einer Leistung klar bestimmt ist, gelten ausschließlich für diese bestimmte Leistung
14.8 Der Wert gilt jeweils inklusive der aktuell gesetzlichen Mehrwertsteuer.